19.11.2010 12:50 Uhr, Quelle: golem

O2-o-Tarif: "Unangemessene Nutzung" kann zur Kündigung führen

In einem Supportdokument zum O2-o-Tarif wird auf eine unangemessenen Nutzung der Flatrate verwiesen. Diese ist bereits gegeben, wenn der O2-o-Tarif normal verwendet wird. Bislang wurde aber nach O2-Angaben noch kein Kunde deswegen verwarnt und auch Kündigungen wurden nicht ausgesprochen. (O2, Mobilfunk)

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