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21.10.2010 16:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

„Schwarzsurfen“ im WLAN nicht strafbar

Das Landgericht in Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass man sich bei der Nutzung von fremden, offenen WLANs nicht strafbar macht. Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungs-Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal.

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