03.06.2010 17:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

EU: Staaten dürfen Online-Glücksspiel einschränken

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen Aktivitäten ausländischer Anbieter von Online-Glücksspielen in ihrem nationalen Territorium einschränken oder gar untersagen. Das entschied der Gerichtshof (Weiter lesen)Verwandter InhaltACTA-Vertrag: Indien will Widerstandsfront aufbauenBundespräsidentschaft: Protest gegen v.d. LeyenNeuer elektronischer Personalausweis deutlich teurer

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