12.05.2010 11:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Finanzierung eines PCs

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") haben nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC (Aktenzeichen L 6 AS 297/10 B). Das Gericht hat damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 7. Januar 2010 bestätigt (Aktenzeichen S 18 AS 105/09). Mit ihm war der Klägerin der Anspruch auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt worden.

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