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04.05.2010 17:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Berufungsverfahren zwischen Rapidshare und Capelight Pictures zugunsten des Filehosters geurteilt. Das teilt Rapidshare mit. Die vom Landesgericht Düsseldorf ausgesprochene einstweilige Verfügung gegen Rapidshare ist damit hinfällig.

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