04.05.2010 08:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: Rapidshare nicht für Nutzerinhalte haftbar

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren gegen Rapidshare eine einstweilige Verfügung des Filmverleihers Capelight Pictures aufgehoben. Demnach ist Rapidshare für die Veröffentlichung (Weiter lesen)Verwandter InhaltSteve Jobs warnt vor Patentangriff auf Ogg TheoraKurios: Yahoo-Chefin gibt Google Tipps zum ErfolgResearch in Motion stürmt die globalen Handy-Charts

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