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26.04.2010 12:05 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof erklärt Microsofts FAT-Patent für gültig

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Bundespatentamts zurückgewiesen und damit das von Microsoft eingereichte Patent zur Verwendung langer Dateinamen im FAT-Dateisystem für gültig erklärt. Damit ist der seit Oktober 2006 dauernde Rechtsstreit zugunsten Microsofts zu Ende gegangen. (Microsoft, Softwarepatent)

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