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22.04.2010 15:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Einstweilige Verfügung: Twitter-Nutzer haftet für Links

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main haften Twitter-Nutzer für Links, die zu rechtswidrigen Inhalten führen. Im konkreten Fall hatte eine Unternehmer über sein Twitter-Konto auf Websites verlinkt, die wahrheitswidrige Behauptungen über eine Konkurrenzfirma enthielten.

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