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02.03.2010 16:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Schlappe für Regierung: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Alle bislang gespeicherten Daten seien daher "unverzüglich zu löschen".

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