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24.08.2026 12:09 Uhr, Quelle: Heise

IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.

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