Ab dem 18. Februar 2027 gelten in der EU bekanntlich neue Vorgaben zum Austauschen von Akkus. Der Grundsatz lautet, dass diese in tragbaren Geräten vom Endnutzer entfernt und ersetzt werden können – also explizit von Personen ohne besondere Reparaturausbildung. Für das iPhone gilt hingegen ein anderer Rechtsrahmen, denn dieses fällt in die Ökodesign-Verordnung für Smartphones, Mobiltelefone, sc