Eine marktbeherrschende Stellung oder gar ein Monopol zu erlangen, ist an sich nicht illegal. Die Ausnutzung dieser besonderen Position fällt dann hingegen sehr wohl unter das Kartellrecht – und ab einem bestimmten Einfluss müssen entsprechende Unternehmen beim Umgang mit Konkurrenten erheblich vorsichtiger agieren. Aus dem vor 30 Jahren kurz vor der Pleite stehenden Apple ist längst ein solche