18.05.2026 10:09 Uhr, Quelle: CHIP

Aufpassen bei „überzahlter Rente”: in diesem Fall wird Geld vom Konto zurückgebucht

Es gibt genaue Regeln, welche Rentenzahlungen im Todesfall noch Teil des Erbes werden. „Überzahlte Rente” wird von der Rentenversicherung zurückgeholt.

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