04.05.2026 11:09 Uhr, Quelle: CHIP

Hecke ragt auf Fahrradweg: Gericht spricht wichtiges Urteil zu Kosten für Rückschnitt

Überhängende Zweige am Radweg sind nicht nur lästig, sondern können teuer werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden: Wenn die Behörde nach Aufforderung selbst schneiden lässt, muss der Grundstückseigentümer die Rechnung zahlen.

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz