29.04.2026 12:18 Uhr, Quelle: CHIP
Hecke ragt auf Fahrradweg: Gericht entscheidet, wer die Kosten für den Rückschnitt zahlen muss
Überhängende Zweige am Radweg sind nicht nur lästig, sondern können teuer werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden: Wenn die Behörde nach Aufforderung selbst schneiden lässt, muss der Grundstückseigentümer die Rechnung zahlen.
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