20.04.2026 19:27 Uhr, Quelle: CHIP
Kleinreparaturen in der Mietwohnung: In diesen Fällen muss der Vermieter zahlen
Tropfender Wasserhahn, klemmendes Schloss, defekter Lichtschalter – vieles wirkt nach "schnell selbst erledigen". Doch es gibt klare Grenzen: Ab wann die Kosten nicht mehr Sache der Mieter sind und welche Regeln dabei entscheidend sind.
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