Netflix muss Abonnenten, die über Restguthaben von Geschenke- oder Gutscheinkarten verfügen, dieselben Kündigungsrechte einräumen wie anderen Netflix-Kunden. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit darf Netflix Kunden nicht mehr so lange in einem Abo binden, bis ihr Restguthaben vollständig aufgebraucht ist. Verfallen darf das Guthaben auch nicht.