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17.04.2026 07:54 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof urteilt gegen Netflix: Abokündigung muss trotz Restguthaben möglich sein

Netflix hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Das Unternehmen lehnte jahrelang Kündigungen ab, wenn Abonnenten noch Restguthaben besaßen. (Netflix, Verbraucherschutz)

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