02.12.2020 19:45 Uhr, Quelle: Heise

Arbeitsminister Heil: Urteil zu Klick-Arbeitern zeigt Regelungsbedarf

Crowdworker, die im Auftrag von Online-Plattformen Mikrojobs erledigen, können durchaus Arbeitnehmer sein, hat das Bundesarbeitsgericht befunden.

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