06.10.2020 21:10 Uhr, Quelle: ComputerBase

Europäischer Gerichtshof: Vorrats­datenspeicherung nur in Notlagen

Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem länger erwarteten Urteil. Am bisher bekannten Grundsatz ändert sich also nichts. Möglich sind nun aber Ausnahmeregelungen in Notlagen.

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