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27.07.2020 13:45 Uhr, Quelle: golem

Recht auf Vergessenwerden: Öffentliches Interesse wichtiger als Google-Auslistung

Laut BGH ist Presse wichtiger als das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Eine zweite Klage gegen Google liegt vorerst beim EUGH. (Google, Datenschutz)

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