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03.04.2020 21:00 Uhr, Quelle: golem

Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht: Acht Wörter sollen reichen

Auszüge von mehr als acht Wörtern sollen beim Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig werden, von Vorschaubildern ist keine Rede mehr. Von Justus Staufburg (Leistungsschutzrecht, Google)

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