12.03.2020 17:36 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Bahn muss beim Online-Kauf der Bahncard besser über Rechte informieren

Beim Online-Kauf gibt es in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aber gilt das auch für Bahncards? Und muss die Bahn Verbraucher darüber informieren?

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz