03.03.2020 19:00 Uhr, Quelle: Heise
NetzDG: FSM kann fortan schwierige Fälle auf Rechtswidrigkeit prüfen
Das Bundesamt für Justiz hat eine erste Institution zur "regulierten Selbstregulierung" nach dem NetzDG anerkannt: die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia.
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