10.01.2020 15:10 Uhr, Quelle: CHIP

Wegweisendes Thermomix-Urteil: Worauf Vorwerk-Kunden künftig achten müssen

Ein Gericht hat entschieden: Thermomix-Hersteller Vorwerk muss seine Kunden nicht über anstehende Geräteneuvorstellungen informieren. Im vergangenen Jahr hatte Vorwerk viele seiner Käufer vergrault, als man überraschend einen neuen Thermomix ankündigte - was dazu führte, dass viele Kunden sich zuvor ein Modell zugelegt hatten, dass durch die Neuvorstellung

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz