24.09.2019 15:37 Uhr, Quelle: ComputerBase

Recht auf Vergessen: Google muss Links nicht weltweit löschen

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen aufgrund des Rechts auf Vergessen zwar Links aus den Suchergebnissen entfernen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzen. Doch das Recht gilt nur für den EU-Raum, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Weltweit muss Google also nicht löschen – vorerst.

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