23.09.2019 15:37 Uhr, Quelle: CHIP

Thomas-Cook-Pleite: Betroffenen Urlaubern steht Schadenersatz zu

Berlin (dpa/tmn) - Thomas-Cook-Urlaubern, die ihre Reise am heutigen Montag oder am Dienstag nicht antreten können, steht Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu. Daneben bekommen sie ihren Reisepreis zurückerstattet.

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz