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09.08.2019 09:18 Uhr, Quelle: Heise

Kein Schadenersatz nach DSGVO für die Löschung eines Social-Media-Accounts

Die vorübergehende Sperrung eines Social-Media-Kontos rechtfertigt laut OLG Dresden weder eine Geldentschädigung noch verstößt gegen die DSGVO.

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