15.07.2019 13:46 Uhr, Quelle: ComputerBase

Entscheidung: StreamOn der Deutschen Telekom vorläufig verboten

Vorläufiges Aus für das StreamOn genannte Zero-Rating der Deutschen Telekom. Wie das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden hat, wird die Deutsche Telekom bei StreamOn nicht dem Grundsatz der Netzneutralität gerecht und verstoße außerdem gegen europäischen Roaming-Regeln.

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