15.07.2019 12:55 Uhr, Quelle: appgefahren.de

Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt: Vorläufiges Aus für StreamOn der Telekom

Während die Telekom ihr StreamOn-Angebot in den letzen Monaten ausgebaut und mit Social&Chat eine neue Option kostenlos angeboten hat, hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren entschieden, dass StreamOn in der bisherigen Form vorläufig nicht weiter angeboten werden darf. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität […]

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