06.06.2019 14:29 Uhr, Quelle: CHIP

Weder Taschentücher noch Traubenzucker: Apotheken-Geschenke künftig verboten

Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament auch keine Kleinigkeiten im Centbereich mehr dazubekommen. Das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke sei eindeutig, entschied der Bundesgerichtshof.

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