20.05.2019 21:46 Uhr, Quelle: ComputerBase

Verwaltungsgericht Köln: Wahl-O-Mat für die Europawahl vorerst verboten

Die Bundeszentrale für politische Bildung darf den Wahl-O-Mat für die Europawahl in der aktuellen Form nicht mehr anbieten, hat das Verwaltungsgericht Köln heute laut einem Bericht es WDR entschieden. Der Grund ist die Benachteiligung kleiner Parteien.

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