20.05.2019 17:29 Uhr, Quelle: CHIP

Gericht fällt Entscheidung: Wahl-O-Mat darf so nicht mehr betrieben werden

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung darf in seiner derzeitigen Form nicht weiter betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Montag. Demnach stelle die Darstellung der Auswertung eine Benachteiligung kleinerer sowie unbekannterer Parteien dar.

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