25.04.2019 12:37 Uhr, Quelle: CHIP

BGH-Urteil: Unitymedia darf Router von Privatkunden als öffentliche WLAN-Hotspots nutzen

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Netzbetreiber Unitymedia für die Nutzung von Routern ihrer User als WLAN-Hotspots keine gesonderte Zustimmung einholen muss. Lediglich ein Widerrufsrecht wird den Kunden genehmigt.

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