13.03.2019 07:29 Uhr, Quelle: appgefahren.de

Telekom StreamOn darf vorerst unverändert bestehen bleiben

Seit Mitte Februar bin ich neuer Mobilfunkkunden bei der Telekom. Und StreamOn war für mich ein ausschlaggebendes Argument. Auch wir haben die Streitigkeiten zwischen Telekom und der Bundesnetzagentur genauer beleuchtet, doch nun gibt es ein neues Urteil, das besagt, dass die Telekom ihr Zero-Rating-Angebot vorerst unverändert anbieten darf. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dass […]

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