31.01.2019 16:28 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern

Das Unternehmen erfasst die Adressen jedoch gar nicht. Sein System ist technisch so gestaltet, dass es ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Posteo indes in der Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.

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