29.01.2019 14:36 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverfassungsgericht: Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben

Auch E-Mail-Anbieter, die mit hohem Datenschutz werben, müssen mit Strafverfolgern kooperieren und auf Anfrage IP-Adressen nennen. Das hat Karlsruhe bestätigt.

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