24.01.2019 21:46 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Gerichtsurteil: Verlinkungen zwischen Meinungsfreiheit und Werbung

Eine Instagram-Influencerin erzielt einen Teilerfolg im Berufungsverfahren. Das Kammergericht Berlin sieht nicht jeden Link zu einem Produktanbieter als Schleichwerbung an. Auch Berichte über Modetrends könnten redaktionell und meinungsbildend sein.

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