11.01.2019 14:28 Uhr, Quelle: ComputerBase

EU-Generalanwalt: Recht auf Vergessen nur auf EU beschränkt

Während der EU-Generalanwalt zwischen Rechten wie dem freien Zugang zu Informationen und das Recht auf Vergessen abwägt und ersteren eine höhere Priorität einräumt, besteht die französische Datenschutzbehörde CNIL weiterhin auf eine weltweite Löschung.

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