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10.01.2019 17:28 Uhr, Quelle: ComputerBase

Oberlandesgericht München: Amazons Dash-Button erneut als rechtswidrig verurteilt

Ein Erfolg für die Verbraucherzentrale NRW: Auch das Oberlandesgericht München hat nun in einem Urteil bestätigt, dass Amazons Dash-Button gegen deutsche Gesetze verstößt. Hat es Bestand, kann der Online-Händler den Bestellknopf in der aktuellen Form nicht weiter anbieten. Amazon will allerdings Rechtsmittel einlegen.

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