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13.12.2018 12:09 Uhr, Quelle: Heise

EuGH-Anwalt: Leistungsschutzrecht darf nicht angewandt werden

Die Bundesregierung hätte die EU vor dem Beschluss des "Google-Gesetzes" über das Vorhaben informieren müssen, meint Generalanwalt Gerard Hogan.

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