21.11.2018 21:10 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Verwaltungsgericht erklärt StreamOn der Telekom für rechtswidirg

Die Kölner Richter lehnen einen Eilantrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur ab. Durch die Ausgestaltung des Streamingdienstes sehen sie Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen verletzt.

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