21.11.2018 09:56 Uhr, Quelle: apfelnews

Gericht bestätigt: StreamON-Angebot der Telekom verstößt gegen Netzneutralität

Schon seit dem Start von StreamON bei der Telekom gibt es immer wieder kritische Stimmen zu diesem Angebot. Mit StreamON können die Kunden auf die verschiedensten Video- oder Musikstreaming-Angebote zugreifen, ohne dass die Nutzung auf ihr Datenvolumen angerechnet wird. Nun wurde vom VG Köln das Urteil gefällt, dass der Konzern damit tatsächlich gegen geltendes Recht

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