22.09.2017 13:19 Uhr, Quelle: ComputerBase

Bundesgerichtshof: Google profitiert vom Suchmaschinenprivileg

Solange ein Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht weiß, dass Fotos in der Bildersuche urheberrechtlich geschützt und eigentlich nicht dargestellt werden dürfen, haftet er auch nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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