05.09.2017 12:01 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urheberrechtsverstöße: YouTube muss Mail-Adressen der Nutzer übermitteln

Bei Urheberrechtsverstößen sind YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse der jeweiligen Nutzer an die Rechteinhaber zu übermitteln. IP-Adressen und Telefonnummern muss das Video-Portal aber nicht herausgeben.

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