24.08.2017 19:11 Uhr, Quelle: CHIP

Widerrufsrecht für benutzte Matratze: Kurioser Fall geht vor Gericht

Wenn man im Internet etwas bestellt, hat man gemeinhin ein Widerrufs- oder Rückgaberecht für die erstandenen Artikel. Das dachte sich auch ein Kunde, der eine bestellte Matratze zurückgeben wollte. Da diese aber eigentlich in eine Schutzfolie gehüllt war, welche der Kunde zum Testen entfernt hatte, weigerte sich der Online-Händler, den Artikel zurückzunehmen.

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz