18.08.2017 11:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

OLG München bestätigt Rechtmäßigkeit von Werbeblockern

Sie verstoßen nicht gegen das Wettbewerbs-, das Kartell- oder das Urheberrecht. Das Oberlandesgericht bestätigt insgesamt drei Urteile von Landgerichten zugunsten des AdBlockPlus-Anbieters Eyeo. Nutzer können zumindest im Fall der Kläger sogar von einem Einverständnis zum Blockieren von Werbung ausgehen.

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