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28.07.2017 11:10 Uhr, Quelle: golem

Keylogger: Arbeitnehmer dürfen Mitarbeiter nicht generell ausspähen

Eine Firma hat ihre Mitarbeiter pauschal mit Keyloggern und Screenshot-Programmen überwacht. Doch auf dieser Basis ist laut Bundesarbeitsgericht keine Kündigung möglich. (Keylogger, Datenschutz)

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