27.07.2017 15:28 Uhr, Quelle: Heise

Bundesarbeitsgericht bestätigt Verwertungsverbot für Keylogger

Keylogger dürfen nicht auf Arbeitsplatz-PCs eingesetzt werden, wenn kein Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer besteht.

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