25.07.2017 13:47 Uhr, Quelle: ComputerBase

Bundesgerichtshof: Gebühren für SMS-TAN nur bei erfolgter Überweisung

Banken und Sparkassen können zwar eine Gebühr verlangen, wenn sie den Kunden beim Online-Banking eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS schicken. Berechnet werden dürfen die Kosten aber nur bei einem tatsächlichen Zahlungsauftrag, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden.

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